Neue Fristen bei der §57a-Überprüfung für Ihre Nutzfahrzeuge
Zur Erinnerung

Bei Nutzfahrzeugen, Taxis und Rettungsfahrzeugen gibt es seit Mai 2018 neue Toleranzfristen bei der §57a Begutachtung.
Der Toleranzzeitraum beginnt drei Monate VOR dem Prüfmonat, es gibt jedoch KEINE Überziehungsfrist!
Bei Feststellung eines schweren Mangels, muss das reparierte Fahrzeug innerhalb von zwei Monaten ab Überprüfung bei der Prüfstelle wieder vorgeführt werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Zulassung durch die Behörde umgehend komplett aufgehoben werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.